Geschäftsordnung

Geschäftsordnung – Fulbe Union (Baden-Württemberg) e. V.

I) Pflichten der Mitglieder:
  • Mitgliedsbeiträge:
Jedes Mitglied des Vereins ist verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag wie folgt zu bezahlen (§4, Absatz 6) ***:
  1. Aktives Mitglied: 120,- € (Einhundertund Zwanzig Euro) jährlich oder 10,- € (Zehn Euro) monatlich
  2. Studenten und Auszubildende: 60,- € (Sechzig Euro) jährlich oder 5,- € (Fünf Euro) monatlich
Versäumt ein Mitglied seinen Mitgliedsbeitrag für ein Quartal bzw. für drei aufeinander folgenden Monate ohne wichtigen Grund
(§6, Absatz 6) zu bezahlen, wird er ermahnt.
Kommt ein Mitglied seiner Verpflichtung nicht nach, einen Beitrag für mehr als sechs Monate trotz Ermahnung und ohne wichtigen Grund (§6, Absatz 6) zu bezahlen wird er aus dem Verein ausgeschlossen.
  • Präsenzpflicht bei Versammlungen:
Jedes Mitglied ist verpflichtet an den Versammlungen des Vereins teilzunehmen.
Kommt ein Mitglied seiner Verpflichtung nach, an einer Versammlung ohne wichtigen Grund (§4, Absatz 5) nicht teilzunehmen, wird er ermahnt.
Kommt ein Mitglied seiner Verpflichtung nicht nach, für mehr als drei Versammlungen trotz Ermahnung und ohne wichtigen Grund
(§4, Absatz 5) nicht teilzunehmen wird er aus dem Verein ausgeschlossen.
II) Rechte der Mitglieder:
Recht auf finanzieller Unterstützung:
  • Geburt eines Kindes:
Bekommt eine Mitgliedsfamilie ein Kind, wird diese dafür einen finanziellen Willkommensgruß in Höhe von 100,- € (Hundert Euro) vom Verein erhalten.
  • Tod in der Mitgliedsfamilie
Stirbt ein sehr enger Verwandter einer Familie (Kind, Mutter, Vater, Eltern), wird diese eine finanzielle Unterstützung als Anteilnahme in Höhe von 100,- € (Hundert Euro) erhalten. Ist eine Leichenüberführung in die jeweiligen Heimatländer erforderlich, wird die Familie zusätzlich eine finanzielle Unterstützung in Höhe von XXX,- € (XXX Euro) bekommen.
Sonstige Rechte:
  • Mitglieder können an Versammlungen, Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilnehmen und in die Vereinsorgane gewählt werden.
  • Mitglieder können Anträge und Projektvorschläge spätestens bei der Mitgliederversammlung einreichen.
  • Mitglieder sollen einen Mitgliedsausweiß erhalten, denn nur mit einem gültigen Mitgliedsausweiß kann er seine Rechte als aktive Mitglied ausüben.
  • Beim Ausscheiden aus dem Verein, ist der Mitgliedsausweis an den Kassenwart bzw. an die Kassenwartin zurück zu geben.
III) Vorstand:
Der Vorstand ist verpflichtet bei der jährlichen Mitgliederversammlung folgendes zu präsentieren (§ 7, Absatz 8):
  • Haushaltsplan, inklusive Projekte, für die aktuelle Amtsperiode (Vorsitzende/r bzw. Stellvertreter*Innen)
  • Jahresbericht der abgeschlossenen Amtsperiode (Schriftführer*Innen bzw. Stellvertreter*Innen)
  • Jahresabschlussrechnung der abgeschlossenen Amtsperiode (Schatzmeister*Innen bzw. Stellvertreter*Innen)
  • Protokolle über Entscheidungen und Beschlüsse im Vorstand und in der Mitgliederversammlung (Schriftführer*Innen bzw. Stellvertreter*Innen)
Schatzmeister*In
Der Schatzmeister (§ 7, Absatz 4) ist für sämtliche finanziellen Transaktionen des Vereins nach außen verantwortlich. Diese Transaktionen müssen über die Bankverbindungen des Vereins erfolgen.
Geldabhebungen vom Vereinsvermögen über XXX € (XXX Euro) unterliegen den Unterschriften sowohl des Vorsitzenden bzw. seines Stellvertreters und des Schatzmeisters bzw. der Schatzmeisterin.
PR-Verantwortliche/er
Der PR-Verantwortliche/er (§ 7, Absatz 3): ist verpflichtet, am Anfang eines jeden Jahres ein Konzept der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins vorzustellen. Insbesondere die Pflege der Vereinswebsite und die Darstellung des Vereins in den sozialen Medien ist Aufgabe des PR-Managers.
  IV) Beirat
Der Vorstand kann beschließen, einen Beirat, bestehend aus maximal 4 Personen, zu berufen. Mitglieder des Beirats, die sehr integer sein müssen, können aktive oder fördernde Mitglieder des Vereins sein. Der Beirat wird vom Vorstand für die Dauer von zwei Jahre berufen. Wiederberufung ist zulässig. Der Beirat hat lediglich eine beratende Funktion, trifft also keine Entscheidungen.
V) Komitees
Der Vorstand kann, ähnlich wie beim Beirat, zweckgebundene Komitees berufen. Mitglieder des Komitees können aktive oder fördernde Mitglieder des Vereins sein. Die Anzahl der Mitglieder eines Komitees und die Dauer seiner Existenz häng vom auszuführenden Zweck ab.
VI) Projekte
 Am Anfang eines jeden Jahres, wird 20 % (Zwanzig Prozent) des am Jahresanfang vorhandenen Vereinsvermögens verwendet, um geplante Projekte zu finanzieren. Projektvorschläge sollen bis spätestens Ende September eingereicht werden und von der Mitgliederversammlung autorisiert sein. Für die rechtmäßige Verwendung der bewilligten Projektmittel ist der Vorstand und ein zweckgebundenes Komitee zuständig.
VII) Veranstaltungen
Um die Mittel zur Verfolgung seines Zwecks und zur Erreichung seiner Ziele zu gewährleisten, darf der Verein „Fund-Raising-Veranstaltungen mindestens einmal im Jahr organisieren. Die Einnahmen aus diesen Veranstaltungen können auch verwendet werden, um genehmigte Projekte des Vereins zu finanzieren.
VIII) Kassenprüfung und Entlastung des Vorstandes
Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte zwei Personen mit Integrität, um die Berichte des Vorstandes, insbesondere den Finanzbericht und die Jahresabschlussrechnung des Schatzmeisters bzw. der Schatzmeisterin zu prüfen. Falls keine Mängel in den Berichten bzw. in der Jahresabschlussrechnung festgestellt wurden, kann die Mitgliederversammlung durch einen Beschluss den Vorstand entlasten.
IX) Geltung/Gültigkeit der Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 12. September, 2020 in Kraft. Sie gilt – unabhängig von Wahlen oder sonstigen personellen Veränderungen im Vorstand – bis zu ihrer Änderung durch die Mitgliederversammlung.
Der Vorsitzende/r muss den Vorstand bei der Amtsübernahme über diese Geschäftsordnung informieren.
Diese Geschäftsordnung ist den Mitgliedern bekanntzugeben. Zu diesem Zweck wird die jeweils aktuelle Fassung im Verbandshomepage hinterlegt.
Vorsitzende/r                                                Schriftführer*In
 (*** Die Paragraphenzeichen beziehen sich auf die Vereinssatzung)